Allgemeine Geschäftsbedingungen
Float Plattform FlexCo (freudio)
§ 1 Vertragsgegenstand
Hauptvertragsgegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Bereitstellung von digitalen Dienstleistungen und Softwarelösungen durch Float Platform FlexCo an den Kunden.
§ 2 Vertragsgrundlage, Vertragsabschluss
(1) Grundlage und Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen freudio.com und dem Kunden ist der Einzelvertrag sowie die gegenständlichen AGB und die jeweils geltenden Entgeltbestimmungen.
(2) Die jeweils geltenden AGB und Entgeltbestimmungen werden dem Kunden bei Abschluss des Vertragsverhältnisses kenntlich gemacht. Die Anerkennung der AGB ist Voraussetzung für einen Vertragsabschluss. Die aktuellen AGB und Entgeltbestimmungen findet der Kunde zudem auf der Webseite www.freudio.com. Hat der Kunde eigene AGB, so ist die Anwendung der AGB des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Die Mitarbeiter von freudio.com sind nicht berechtigt, von den geltenden AGB abzuweichen.
(4) Das Vertragsverhältnis kommt durch das eigenhändige Eintragen von Zahlungsdaten, sowie das Abschließen eines zahlungspflichtigen Abos durch den Kunden und der Annahme durch freudio.com zustande. Eine andere Form der Bestellung ist, sofern nicht schriftlich vereinbart, nicht möglich.
§ 3 Vertragsdauer, Kündigung, Pausierung
(1) Der Vertrag wird – sofern nichts anderes vereinbart wurde – wahlweise für eine monatliche oder jährliche Laufzeit geschlossen. Bei Abschluss mit jährlicher Laufzeit beträgt die Mindestvertragsdauer (Kündigungsverzicht) 12 Monate; bei Abschluss mit monatlicher Laufzeit gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Monat.
(2) Der Kunde kann einen Vertrag, nach Ende des Kündigungsverzichts, jederzeit zum monatlichen Stichtag des Vertragsabschlusses und unter Beachtung einer 1-monatigen Kündigungsfrist ordentlich kündigen.
(3) Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.
(4) Die Rückzahlung einer jährlich im Voraus bezahlten Servicegebühr ist im Falle einer vorzeitigen Kündigung ausgeschlossen.
(5) Unbeschadet sonstiger Rechte ist freudio.com berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, sofern der Kunde gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages verstößt.
(6) Nutzt der Kunde die Software für einen definierten Zeitraum von zumindest 3 Monaten nicht (zB aufgrund von Karenz, Krankheit, Auslandsaufenthalt), kann die Zahlung der Software-Kosten vorübergehend mit Zustimmung von freudio.com ausgesetzt werden. Der Wunsch einer Pausierung ist freudio.com schriftlich via E-Mail mitzuteilen.
(7) Der Zugriff auf die Software, sowie die Daten des Kunden ist während des pausierten Zeitraums nicht möglich.
(8) Der pausierte Zeitraum wird im Zusammenhang mit der Mindestvertragsdauer nicht berücksichtigt. Diese wird nach Wiederaufnahme der Zahlung fortgesetzt.
§ 4 Preise
Es gelten die im Vertrag genannten Preise, die sich grundsätzlich nach den in den aktuellen Entgeltbestimmungen festgelegten Preisen richten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Leistungserbringung, Leistungsstörung
(1) Float Plattform FlexCo (freudio) erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und orientiert sich nach dem Stand der Technik.
(2) Eine kurzfristige Störung der Leistungen von freudio.com im Ausmaß von einem Tag pro Monat stellt keine Vertragsverletzung seitens Float Platform FlexCo (freudio) dar, sofern die Leistungsunterbrechung/-störung wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten von freudio.com angekündigt worden ist.
(3) Ist die Leistungsstörung auf einen Grund zurückzuführen, dessen Ursache ganz oder teilweise außerhalb des Einflussbereiches von Float Platform FlexCo (freudio) liegt, so gilt diese als nicht von Float Platform FlexCo (freudio) verschuldet. Float Platform FlexCo (freudio) verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Kunden, die Leistungsstörung nach ihren Möglichkeiten raschestmöglich zu beheben bzw. beheben zu lassen.
(4) Störungen der Software der Float Plattform FlexCo (freudio) sind ihr unverzüglich zu melden, damit die erforderlichen Schritte zur Behebung eingeleitet werden können.
(5) Stellt sich bei der Störungsbehebung durch einen Mitarbeiter von Float Plattform FlexCo (freudio) heraus, dass die Störung vom Kunden herbeigeführt worden ist, so ist Float Plattform FlexCo (freudio)berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen (insb. Kosten für Mitarbeiter) zu verrechnen.
§ 6 Anzeigepflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Float Plattform FlexCo (freudio) Störungen seiner Software zu melden, damit sie die Möglichkeit der Fehlerbehebung hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Float Plattform FlexCo (freudio) von der Änderung seiner E-Mail Adresse, Anschrift oder Bankverbindung zu informieren bzw. diese selbstständig im Programm zu aktualisieren. Unterlässt dies der Kunde, so gelten Mitteilungen von freudio.com an die ihr bekannten Adressen auch dann, wenn sie tatsächlich nicht an den Kunden zugegangen sind.
§ 7 Sperre der Software, außerordentliche Kündigung
(1) Float Platform FlexCo (freudio) ist berechtigt, die dem Kunden zugängliche Software „freudio“ ganz oder teilweise zu sperren oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt. Dies gilt insbesondere, wenn
a) der Kunde mit der Zahlung seines Entgelts trotz Mahnung und Fristsetzung von zwei Wochen in Verzug gerät,
b) der Kunde „freudio“ missbräuchlich verwendet,
c) über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird,
d) die Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von Float Platform FlexCo (freudio) zu vertreten sind, dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann.
(2) Die Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Im Falle einer Sperre oder außerordentlichen Kündigung ist der Kunde zur Zahlung der Vergütung für die restliche Mindestvertragslaufzeit verpflichtet.
(3) Sobald der Sperrgrund entfällt, wird die Sperre ohne schuldhafte Verzögerung aufgehoben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde; die Höhe dieser Kosten bestimmt sich nach den jeweils geltenden Entgeltbestimmungen.
(4) Float Platform FlexCo (freudio) entscheidet nach eigenem Ermessen, ob im Falle einer Vertragsverletzung die außerordentliche Kündigung ausgesprochen oder zunächst nur die Sperre veranlasst wird.
§ 8 Nutzungsüberlassung, Vervielfältigungs- und Zugriffsverbot
(1) Float Platform FlexCo (freudio) gewährt dem Kunden ein zeitlich befristetes, nicht-ausschließliches Recht, die in der Lizenzvereinbarung bezeichnete Software „freudio“ im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.
(2) Sämtliche sonstigen gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an der Software verbleiben bei Float Platform FlexCo (freudio) oder deren Rechtsnachfolger.
(3) Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Überlassung an Dritte ist untersagt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf „freudio“ erhalten.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder Datenbankstrukturen außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen zu nutzen; bei Verstoß entfallen sämtliche Gewährleistungs- und Supportansprüche und Float Platform FlexCo (freudio) behält sich Schadenersatzansprüche vor.
(5) Das Vermieten, Verleasen, Verleihen oder der Verkauf von „freudio“ ist untersagt.
(6) Der Kunde hat seine Mitarbeiter und Beauftragten ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen sowie der geltenden Urheberrechtsvorschriften hinzuweisen.
§ 9 ICD-10 Datenbank
(1) Float Platform FlexCo (freudio) stellt seinen Kunden eine vollständige ICD-10 Datenbank zur Verfügung, die in die Software „freudio" integriert ist. Diese Datenbank basiert auf der Version der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) für Österreich, die ab dem 1. Januar 2025 gültig ist und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) herausgegeben wird. Sie dient der einheitlichen Codierung von Diagnosen im stationären und ambulanten Bereich.
(2) Die ICD-10 Datenbank ermöglicht es Psychotherapeuten und klinischen Psychologen, direkt auf die standardisierten Diagnosecodes zuzugreifen, diese zu durchsuchen und für ihre psychotherapeutische und klinisch-psychologische Dokumentation zu verwenden.
(3) Float Platform FlexCo (freudio) stellt die ICD-10 Datenbank ausschließlich zu Informationszwecken und zur Unterstützung der strukturierten Dokumentation bereit. Die Verwendung der ICD-10-Codes ersetzt keine eigenständige fachliche Prüfung und Entscheidung durch den Psychotherapeuten oder klinischen Psychologen im konkreten Fall.
(4) Float Platform FlexCo (freudio) übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten ICD-10 Codes. Die Verantwortung für die korrekte Anwendung und Interpretation der Codes liegt beim Nutzer.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die ICD-10 Codes nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung von „freudio" zu verwenden. Jegliche Weitergabe, Vervielfältigung, Verwertung oder Weiterverarbeitung der ICD-10-Datenbank außerhalb der Software ist untersagt.
(6) Bei Updates oder Änderungen der ICD-10-BMSGPK Klassifikation durch das BMSGPK oder andere zuständige Stellen ist Float Platform FlexCo (freudio) berechtigt, die Datenbank entsprechend zu aktualisieren. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen informiert.
(7) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er die ICD-10 Datenbank nicht in einer Art und Weise nutzt, die der Tätigkeit medizinischer Klassifikationsanbieter oder Float Platform FlexCo (freudio) vergleichbar ist oder mit ihnen in Wettbewerb steht.
§ 10 Softwareupdate
(1) Float Platform FlexCo (freudio) stellt in unregelmäßigen Abständen Software-Releases zur Verfügung, um bekannte Fehlfunktionen zu beheben und die Sicherheit sowie Leistungsfähigkeit von „freudio“ zu verbessern.
(2) Erweiterungen der Funktionalität oder sonstige Leistungen, die nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht sind, können gegen gesondertes Entgelt angeboten werden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, zeitnah verfügbare Updates einzuspielen, sofern diese Sicherheitslücken schließen oder für den fortbestehenden Betrieb von „freudio“ erforderlich sind.
(4) Float Platform FlexCo (freudio) kann automatische Updates aktivieren, sofern dies vertraglich vereinbart wurde; andernfalls hat der Kunde Updates manuell zu installieren. Bei unterlassener Installation haftet Float Platform FlexCo (freudio) nicht für Schäden, die auf fehlende Updates zurückzuführen sind.
§ 11 Datensicherung
(1) Float Platform FlexCo (freudio) sichert sämtliche vom Kunden im Rahmen der Nutzung von „freudio“ verarbeiteten Daten, insbesondere personenbezogene Daten, um die vertraglichen Leistungen (z. B. Datenbankverwaltung, Wartung, Fehlerbehebung und statistische Auswertungen) erbringen zu können. Die Datensicherung erfolgt durch Float Platform FlexCo (freudio) oder beauftragte Dienstleister.
(2) Die Datensicherungen werden während der Vertragslaufzeit gespeichert und erst nach Vertragsauflösung gelöscht.
(3) Der Kunde hat jederzeit in der Software die Möglichkeit, seine Daten eigenständig zu exportieren; hierfür kann die integrierte Exportfunktion genutzt werden. Sollte diese aus technischen Gründen einmal nicht verfügbar sein, reicht eine E-Mail an info@freudio.com; der Kunde erhält dann innerhalb von fünf Werktagen einen vollständigen Datenexport zugesandt.
(4) Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde schriftlich verlangen, dass ihm alle während des Vertragsverhältnisses gespeicherten Daten auf einem Datenträger übergeben werden. Die Kosten für die Erstellung und Übergabe dieses Datenträgers richten sich nach den aktuellen Entgeltbestimmungen von Float Platform FlexCo (freudio).
(5) Float Platform FlexCo (freudio) oder beauftragte Dienstleister ergreifen zum Schutz der gespeicherten Daten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, seinerseits alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Dritten den Zugang zu “freudio“ zu verwehren.
§ 12 Haftung
(1) Float Platform FlexCo (freudio) haftet gegenüber Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Float Platform FlexCo (freudio), deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. (2) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, sachgerechter Sicherung angefallen wäre.
(3) Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(4) Float Platform FlexCo (freudio) übernimmt keine Haftung für Anwendungsfehler, die durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden.
(5) Für jedes schadenverursachende Ereignis ist die Haftung gegenüber dem einzelnen Geschädigten auf EUR 1.000 und gegenüber der Gesamtheit aller Geschädigten auf EUR 10.000 begrenzt.
(6) Float Platform FlexCo (freudio) garantiert nicht vollständigen Schutz vor Viren oder sonstiger Schadsoftware.
§ 13 Wertsicherungsklausel
(1) Zur Sicherung des Werterhalts der Forderung nebst Nebenforderungen wird der von Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein ihn ersetzender Index zugrunde gelegt.
(2) Als Bezugsindex gilt der für den Monat der letzten Indexfeststellung vor Abschluss dieses Vertrags gültige Indexstand; Indexänderungen von bis zu ± 3,00% bleiben unberücksichtigt. Überschreitet die Veränderung diese Toleranzgrenze, so bildet der erste außerhalb des jeweiligen Spielraums liegende Indexstand die neue Bezugsgröße und bestimmt zugleich den neuen ± 3,00%-Spielraum.
(3) Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
(4) Sofern der Verbraucherpreisindex durch einen anderen Index ersetzt wird, gilt der Ersatzindex entsprechend.
(5) Float Platform FlexCo (freudio) behält sich das Recht vor, bei erheblicher Indexänderung nach billigem Ermessen eine Anpassung vorzunehmen; der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Dem Kunden ist die Verwendung dieser AGB durch Float Platform FlexCo (freudio) bekannt, und er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
(2) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien.
Verzeichnis der Auftragsverarbeiter
Im Folgenden finden Sie das vollständige Verzeichnis aller Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Für alle aufgeführten Dienstleister bestehen abgeschlossene Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Soweit erforderlich, werden Übermittlungen in Drittländer auf Basis des EU-US Data Privacy Framework (DPF) oder durch EU-Standardvertragsklauseln (SCC) abgesichert.