Psychotherapie und Umsatzsteuer in Österreich

Umsatzsteuer in der Psychotherapie: gezeichneter Taschenrechner und Honorarnoten mit Prozentzeichen.

Du bietest Psychotherapie an und vielleicht auch Coaching oder Supervision. Beim Schreiben der Honorarnote stellt sich dann die Frage: Muss Umsatzsteuer drauf oder kannst du die Leistung steuerfrei abrechnen?

Für psychotherapeutische Behandlungen verrechnest du in Österreich grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Bei Coaching und Supervision gelten andere Regeln. Die folgende Übersicht zeigt dir die Unterschiede; darunter findest du Beispiele und die passenden Rechtsgrundlagen.

Wann verrechnest du Umsatzsteuer? Die schnelle Übersicht

Psychotherapie, Coaching und Supervision auf einen Blick
Deine LeistungUmsatzsteuer?
PsychotherapieSteuerfrei bei therapeutischem Zweck.
Coaching und berufliche BeratungGrundsätzlich 20 %; eine Befreiung kann greifen.
Berufliche SupervisionGrundsätzlich 20 %; eine Befreiung kann greifen.
LehrsupervisionKann steuerfrei sein in der Ausbildung zur Psychotherapie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zwei Punkte sind dabei wichtig: Coaching und Supervision können durch die Kleinunternehmerregelung steuerfrei bleiben. Psychotherapeutische Beratung kann ebenfalls steuerfrei sein, wenn die persönliche Konfliktbearbeitung im Mittelpunkt steht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Details findest du in den Umsatzsteuerrichtlinien zur Psychotherapie und Beratung und in den Regeln zur Ausbildungssupervision. Der Steuersatz von 20 % steht in § 10 Abs. 1 UStG.

Wann ist Psychotherapie umsatzsteuerfrei?

Wenn du eine Person psychotherapeutisch behandelst, etwa wegen einer Angststörung, ist diese Leistung grundsätzlich steuerfrei. Du schlägst auf das Honorar keine Umsatzsteuer auf.

Die gesetzliche Grundlage ist § 6 Abs. 1 Z 19 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Die Bestimmung befreit ausdrücklich:

„die Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“

Der Gesetzestext nennt Psychotherapeut:innen als eine der Berufsgruppen, in deren Tätigkeit diese Heilbehandlungen durchgeführt werden. Du brauchst die entsprechende berufliche Berechtigung, und die Leistung muss der Behandlung dienen. Die Befreiung hängt nicht von einer bestimmten Umsatzhöhe ab. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG im RIS

Die Befreiung umfasst auch die Diagnostik und die fachliche Klärung, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist. Dabei müssen anerkannte wissenschaftlich-psychotherapeutische Methoden eingesetzt werden. UStR 2000, Rz 953

Eine Behandlung einer Angststörung ist beispielsweise anders einzuordnen als ein Führungskräftecoaching zur Verbesserung beruflicher Kommunikation. Beide Leistungen können von derselben Person angeboten werden, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke.

Coaching und Beratung: Der Zweck entscheidet

Unterstützt du jemanden bei der Karriereplanung oder im Führungsalltag, verrechnest du dafür grundsätzlich Umsatzsteuer. Eine Befreiung, etwa durch die Kleinunternehmerregelung, kann trotzdem möglich sein. Die Finanzverwaltung nennt in Rz 954 ausdrücklich:

„Berufs-, Betriebs-, Organisations- und Managementberatung“

Solche Leistungen fallen grundsätzlich nicht unter die Befreiung für Psychotherapie, auch wenn du sie als Psychotherapeut:in erbringst. BMF: Umsatzsteuerrichtlinien, Rz 954 (PDF, Seite 320)

Ist Beratung immer steuerpflichtig?

Nein. Wenn du als Psychotherapeut:in mit anerkannten psychotherapeutischen Methoden arbeitest und persönliche Konflikte im Mittelpunkt stehen, kann auch eine Beratung steuerfrei sein. Die Finanzverwaltung erläutert diese Ausnahme in den Randzahlen 953 und 957 ihrer Umsatzsteuerrichtlinien. Daraus ergibt sich keine allgemeine Befreiung für jedes Beratungsangebot. UStR 2000, Rz 953 und 957

Die Bezeichnung „Coaching“ oder „Beratung“ auf deiner Website oder Honorarnote ersetzt deshalb die Prüfung der tatsächlich erbrachten Leistung nicht.

Supervision: grundsätzlich steuerpflichtig

Besprichst du mit einem Team seine Zusammenarbeit oder mit einer Fachperson schwierige Situationen im Berufsalltag, ist das gewöhnliche berufliche Supervision. Dafür verrechnest du grundsätzlich Umsatzsteuer, sofern keine andere Befreiung greift.

Die Umsatzsteuerrichtlinien grenzen sie von psychotherapeutischer Behandlung ab. Bei ihr geht es um berufliches Handeln und in der Regel nicht darum, einen persönlichen Leidenszustand zu behandeln. Auch Supervision durch Psychotherapeut:innen ist daher nicht automatisch als Heilbehandlung steuerfrei. UStR 2000, Rz 954, PDF-Seite 320

Besteht keine andere Befreiung, gilt der Normalsteuersatz. § 10 Abs. 1 UStG lautet:

„Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20% der Bemessungsgrundlage (§§ 4 und 5).“

Bei einem vereinbarten Nettohonorar von 100 Euro ergeben sich 20 Euro Umsatzsteuer und ein Gesamtbetrag von 120 Euro. § 10 Abs. 1 UStG im RIS

Lehrsupervision: Wann greift die Steuerbefreiung?

Begleitest du angehende Psychotherapeut:innen während ihrer praktischen Ausbildung, kann diese Ausbildungssupervision steuerfrei sein. Hier greift eine mögliche Befreiung für Unterricht. § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG befreit unter anderem:

„die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen“

Die Regel gilt auch für Unterricht an privaten Bildungseinrichtungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen. § 6 Abs. 1 Z 11 UStG im RIS

Die Finanzverwaltung erklärt die Anwendung auf Ausbildungssupervision in Randzahl 879: Psychotherapeut:innen, die von einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung mit Ausbildungssupervisionen im Rahmen der praktischen Berufsausbildung beauftragt wurden,

„gelten insoweit als Privatlehrer“

Dabei ist unerheblich, ob du das Honorar über die Ausbildungseinrichtung oder direkt an die Ausbildungskandidat:innen verrechnest. UStR 2000, Rz 879

Die Bezeichnung „Lehrsupervision“ allein genügt nicht. Halte Ausbildungsbezug und Beauftragung nachvollziehbar fest.

Kann Coaching durch die Kleinunternehmerregelung steuerfrei bleiben?

Ja. Eine grundsätzlich steuerpflichtige Leistung kann aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG trotzdem ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden. Seit 2025 beträgt die Grenze 55.000 Euro pro Kalenderjahr. Für eine in Österreich betriebene Praxis sind grundsätzlich das vorangegangene und das laufende Kalenderjahr maßgeblich. Du darfst außerdem nicht auf die Befreiung verzichtet haben. USP: Kleinunternehmerregelung

Welche Umsätze zählen bei einer gemischten Praxis?

Steuerfreie psychotherapeutische Heilbehandlungen zählen nicht in diese Grenze hinein. Ein vereinfachtes Beispiel: Du erzielst 80.000 Euro aus steuerfreien Heilbehandlungen und 20.000 Euro aus beruflichem Coaching. Ohne weitere relevante Umsätze beträgt der für die Grenze maßgebliche Umsatz 20.000 Euro. Sind auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann das Coaching steuerfrei bleiben. USP: Ermittlung der Kleinunternehmergrenze

Bis zu zehn Prozent Überschreitung kann die Befreiung im laufenden Jahr weitergelten. Bei einer höheren Überschreitung entfällt sie ab dem überschreitenden Umsatz. Im Folgejahr ist die Befreiung nach einer Überschreitung der Grenze nicht anwendbar. USP: Überschreiten der Kleinunternehmergrenze

Was bedeutet die Befreiung für den Vorsteuerabzug?

Steuerfrei abrechnen wirkt sich auch auf deine Ausgaben aus. Kaufst du etwas für deine steuerfreien Leistungen, kannst du die enthaltene Umsatzsteuer grundsätzlich nicht vom Finanzamt zurückholen. Dieser Abzug heißt „Vorsteuerabzug“. Steuerbefreiungen ohne diesen Abzug werden „unechte Steuerbefreiungen“ genannt.

§ 12 Abs. 3 UStG schließt den Vorsteuerabzug für bezogene Waren und Leistungen aus, soweit du sie für die entsprechenden steuerfreien Umsätze verwendest. § 12 Abs. 3 UStG im RIS

Wenn du steuerfreie Psychotherapie und steuerpflichtiges Coaching anbietest, musst du deshalb auch bei den Ausgaben unterscheiden. Gemeinsam verwendete Anschaffungen und Leistungen können eine Aufteilung der Vorsteuer erfordern. Die Einzelheiten regelt § 12 Abs. 4–6 UStG. § 12 UStG im RIS

Wie sollte deine Honorarnote formuliert sein?

Auf deiner Honorarnote sollte klar stehen, welche Leistung du erbracht hast. Rechnest du steuerfrei ab, gehört auch der passende Befreiungshinweis dazu. Für reguläre Rechnungen sieht § 11 Abs. 1 UStG bei einer Befreiung einen entsprechenden Hinweis vor. § 11 Abs. 1 Z 3 lit. e UStG im RIS

Je nach zutreffender Grundlage kommen folgende Formulierungen infrage:

  • Psychotherapeutische Heilbehandlung: „Umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.“
  • Begünstigte Ausbildungssupervision: „Umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG 1994.“
  • Coaching bei anwendbarer Kleinunternehmerbefreiung: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994.“

Welcher Hinweis passt, hängt von deiner Leistung und dem Grund für die Befreiung ab. Kläre diese Zuordnung, bevor du die Leistung zum ersten Mal abrechnest.

Ob du zusätzlich eine Kasse brauchst, erläutert der Artikel zur Registrierkassenpflicht für Psychotherapeut:innen.

Wie hilft Praxissoftware wie freudio, bei der Abrechnung den Überblick zu behalten?

Wenn du Psychotherapie, Coaching und Lehrsupervision anbietest, können auf deinen Honorarnoten unterschiedliche Steuerregeln gelten. Eine Praxissoftware hilft dir, diese Leistungen übersichtlich zu verwalten und mit den passenden Angaben abzurechnen.

In freudio wird der passende Paragraph zur Umsatzsteuerbefreiung auf deiner Honorarnote ausgewiesen. Die Software berücksichtigt dafür die hinterlegte Dienstleistung und deine Steuereinstellungen. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung ist das beispielsweise „Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG“.

Du hinterlegst die steuerliche Zuordnung deiner Leistungen einmal und nutzt sie bei der weiteren Abrechnung. So musst du den Befreiungshinweis nicht auf jeder Honorarnote von Hand ergänzen. Mehr dazu findest du unter Honorarnoten mit freudio erstellen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand: 12. Oktober 2026. Die Angaben beziehen sich auf Leistungen, die in Österreich der Umsatzsteuer unterliegen.

Die Gesetzeszitate im Artikel sind Auszüge. Die vollständigen Bestimmungen und Erläuterungen findest du in den verlinkten Originalquellen.

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die gesetzliche Grundlage. Die Umsatzsteuerrichtlinien erläutern die Verwaltungspraxis des Finanzministeriums und sind kein eigenes Gesetz. BMF: Einleitung zu den Umsatzsteuerrichtlinien

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Wenn du unsicher bist, wie die Regeln auf deine Praxis oder einzelne Leistungen anzuwenden sind, kläre dies bitte mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

Claudio Rebernig

Über den Autor

Mitgründer von freudio · BA Geschichte, Universität Wien

Claudio Rebernig ist Mitgründer von freudio und hat Geschichte an der Universität Wien studiert. Er unterstützt Nutzer:innen im persönlichen Support und schreibt im freudio-Blog über Praxissoftware und den Ansatz hinter freudio.

Fragen & AntwortenFragen & Antworten

Ist Psychotherapie in Österreich umsatzsteuerfrei?

Psychotherapeutische Heilbehandlungen sind bei erfüllten Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei. Die Befreiung hängt nicht von der Umsatzhöhe ab. Andere Leistungen derselben Praxis müssen gesondert eingeordnet werden.

Muss ich für Coaching oder Beratung Umsatzsteuer verrechnen?

Berufliches Coaching sowie Berufs-, Organisations- und Managementberatung ohne Heilbehandlungszweck sind grundsätzlich steuerpflichtig. Psychotherapeutische Beratung mit anerkannten Methoden und Schwerpunkt persönlicher Konfliktbearbeitung kann unter den Voraussetzungen der Finanzverwaltung steuerfrei sein. Zusätzlich kann die Kleinunternehmerbefreiung greifen.

Ist Supervision durch Psychotherapeut:innen umsatzsteuerfrei?

Gewöhnliche berufliche Supervision fällt grundsätzlich nicht unter die Befreiung für Heilbehandlungen. Ohne andere Befreiung gilt der Normalsteuersatz von 20 Prozent. Ausbildungssupervision in der Psychotherapieausbildung kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen als Unterrichtsleistung steuerfrei sein.

Wann ist Lehrsupervision in der Psychotherapieausbildung steuerfrei?

Nach Rz 879 der Umsatzsteuerrichtlinien gelten Psychotherapeut:innen als Privatlehrer, wenn eine entsprechende begünstigte Ausbildungseinrichtung sie mit Ausbildungssupervisionen im Rahmen der praktischen Berufsausbildung beauftragt. Die direkte Verrechnung an Ausbildungskandidat:innen schließt diese Befreiung nicht aus. Der Name Lehrsupervision allein genügt nicht.

Zählen steuerfreie Psychotherapieumsätze zur Kleinunternehmergrenze?

Steuerfreie psychotherapeutische Heilbehandlungen nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG bleiben bei der Kleinunternehmergrenze außer Ansatz. Für relevante Umsätze wie berufliches Coaching gilt seit 2025 grundsätzlich eine Grenze von 55.000 Euro. Vorjahresumsatz, weitere relevante Umsätze, ein möglicher Verzicht und Überschreitungsregeln sind zusätzlich zu prüfen.

Zeigt freudio den passenden Paragraphen auf der Honorarnote an?

Ja. freudio weist den passenden Paragraphen zur Umsatzsteuerbefreiung auf der Honorarnote aus. Die Zuordnung berücksichtigt die hinterlegte Dienstleistung und deine Steuereinstellungen. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung ist das beispielsweise § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. Honorarnoten mit freudio erstellen.

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